Ihre Rechtsanwaltskanzlei für

Liegenschafts- und Immobilienrecht

Immobilien stellen regelmäßig erhebliche wirtschaftliche Werte dar und erfordern Immobilien- und Liegenschaftstransaktionen eine rechtlich präzise Gestaltung sowie sorgfältige Abwicklung. Wir beraten und vertreten Sie umfassend im Immobilien- und Liegenschaftsrecht – von der Vertragsgestaltung über die treuhändige Abwicklung bis hin zur Durchsetzung Ihrer Rechte.

Rechstanwaelte Mag Schreier - Noestler - Rechtsgebiete
Rechtsanwaltsassistentin der Kanzlei Schreier und Nöstler GmbH

Kaufverträge & Schenkungsverträge

Wir unterstützen Sie bei der rechtssicheren Gestaltung und Prüfung von Kauf- und Schenkungsverträgen über Liegenschaften. Dabei achten wir insbesondere auf eine klare Regelung des Kaufpreises, der Zahlungsmodalitäten sowie der Übergabe und Lastenfreistellung. Ebenso berücksichtigen wir Gewährleistungsfragen und individuelle Besonderheiten der Liegenschaft. Ziel ist eine sichere und reibungslose Vertragsabwicklung.

Treuhandabwicklung & Grundbuch

Wir übernehmen die treuhändige Abwicklung von Immobilientransaktionen und sorgen dafür, dass der Kaufpreis entsprechend der Vereinbarung im Kaufvertrag zur Auszahlung gelangt. Zudem begleiten wir Sie bei sämtlichen grundbuchsrechtlichen Schritten und stellen sicher, dass Ihre Rechte ordnungsgemäß eingetragen und abgesichert werden.

Eigentum, Nutzung & Belastungen

Wir beraten Sie zu Fragen des Eigentums, zu Dienstbarkeiten (Servituten), Belastungs- und Veräußerungsverboten sowie zu Rechten Dritter an Ihrer Liegenschaft. Auch bei Grenzstreitigkeiten oder Fragen der Nutzung stehen wir Ihnen mit rechtlicher Expertise zur Seite.

Gewährleistung & Haftungsfragen

Im Zusammenhang mit Immobilientransaktionen klären wir Fragen der Gewährleistung, insbesondere bei Mängeln der Liegenschaft. Wir prüfen Haftungsrisiken, formulieren entsprechende Vertragsklauseln und vertreten Ihre Interessen sowohl außergerichtlich als auch vor Gericht.

Rechtsanwalt Nöstler der Rechtsanwaltskanzlei Schreier und Nöstler GmbH in Mödling

Mag. Clemens Nöstler
Rechtsanwalt

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FAQ -

Liegenschafts- und Immobilienrecht

Wann werde ich rechtlich Eigentümer einer Liegenschaft?

Das Eigentum an einer Liegenschaft geht nicht bereits mit Unterfertigung des Kaufvertrags über, sondern erst mit der Eintragung im Grundbuch (Einverleibung). Der Kaufvertrag begründet lediglich den schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung. Erst die grundbücherliche Durchführung verschafft Ihnen das dingliche Eigentum. Bis dahin besteht ein gewisses Risiko, weshalb eine treuhändige Abwicklung üblich und rechtlich sinnvoll ist.

Bei der treuhändigen Abwicklung wird der Kaufpreis auf ein Treuhandkonto (dieses wird durch uns bei der Bank für Sie eröffnet und steht nur für diesen einen Rechtsfall zur Verfügung) einbezahlt. Die Auszahlung an den Verkäufer erfolgt erst, wenn alle vereinbarten Voraussetzungen erfüllt sind, insbesondere die grundbücherliche Sicherstellung Ihres Eigentums sowie die Lastenfreistellung. Dadurch wird sichergestellt, dass weder Käufer noch Verkäufer ein unangemessenes Risiko tragen.

Typische Risiken betreffen unklare Eigentumsverhältnisse, bestehende Belastungen (z. B. Hypotheken oder Dienstbarkeiten), verborgene Mängel sowie unzureichend geregelte Zahlungsmodalitäten. Eine sorgfältige rechtliche Prüfung des Kaufvertrags sowie des Grundbuchs ist daher unerlässlich, um spätere Nachteile zu vermeiden.

Auch bei Schenkungsverträgen sind klare Regelungen erforderlich, insbesondere hinsichtlich Übergabe, Belastungen und allfälliger Rückforderungsrechte. Zudem können Pflichtteilsrechte anderer Angehöriger betroffen sein, da Schenkungen unter Umständen bei der Pflichtteilsberechnung berücksichtigt werden. Steuerliche Aspekte sowie die grundbücherliche Durchführung sind ebenfalls zu beachten. Eine rechtliche Gestaltung verhindert spätere Konflikte.

Das Grundbuch ist ein öffentliches Register, das Eigentumsverhältnisse sowie Belastungen einer Liegenschaft verbindlich dokumentiert. Eintragungen genießen öffentlichen Glauben, das bedeutet, dass grundsätzlich auf deren Richtigkeit vertraut werden darf. Für Erwerber ist daher die Prüfung des Grundbuchs zentral, um bestehende Rechte Dritter – wie etwa Pfandrechte oder Dienstbarkeiten – zu erkennen und rechtlich zu berücksichtigen.

Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Clemens Nöstler zur Verfügung.

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