- Schreier Nöstler Rechtsanwälte GmbH
Ihre Rechtsanwaltskanzlei für
Erbrecht
Erbrechtliche Fragen betreffen oft zentrale Lebensbereiche und verlangen nach klaren, verlässlichen Lösungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass vorausschauend zu regeln, Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren zu wahren und Konflikte innerhalb der Familie möglichst zu vermeiden oder sachlich zu lösen.
Testament & Nachlassplanung
Ich berate Sie bei der Errichtung eines Testaments oder Kodizills und erkläre verständlich den Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Pflichtteilsrecht, möglichen Pflichtteilsreduktionen sowie Schenkungen zu Lebzeiten und der vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist es, klare Regelungen zu schaffen und spätere Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.
Verlassenschaftsverfahren
Nach einem Todesfall begleite ich Sie durch das Verlassenschaftsverfahren und erkläre den Ablauf sowie Ihre Rechte und Pflichten als Erbe. Ich berate Sie bei der Abgabe der Erbantrittserklärung, kläre Haftungsfragen und unterstütze bei der Inventarerrichtung sowie bei der Beurteilung von Nachlassschulden. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch gegenüber Gericht und Notar.
Pflichtteilsrecht & Erbstreitigkeiten
Ich setze Pflichtteilsansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab. Dazu gehört die Bewertung von Vermögenswerten und Schenkungen ebenso wie die Anfechtung von Testamenten oder die Lösung von Konflikten zwischen Miterben – nötigenfalls auch vor Gericht.
Besondere rechtliche Aspekte
Besondere Aufmerksamkeit erfordern Liegenschaften im Nachlass, Fragen der Unternehmensnachfolge sowie Schulden und Haftungsrisiken. Auch bei internationalen Bezügen, etwa Auslandsvermögen oder Wohnsitz im Ausland, sorge ich für rechtliche Klarheit.
FAQ -
Erbrecht
Was passiert unmittelbar nach einem Todesfall im Verlassenschaftsverfahren?
Nach dem Todesfall wird das Verlassenschaftsverfahren vom zuständigen Bezirksgericht eingeleitet und in der Regel von einem Notar als Gerichtskommissär durchgeführt. Dieser ermittelt die Erben, nimmt Erklärungen entgegen und stellt das Vermögen sowie die Schulden des Verstorbenen fest. Die potenziellen Erben werden zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufgefordert. Bereits in diesem Stadium ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen.
Welche Bedeutung hat die Erbantrittserklärung und welche Optionen habe ich?
Was ist der Pflichtteil und wer hat Anspruch darauf?
Können Schenkungen zu Lebzeiten den Pflichtteil beeinflussen?
Was kann ich tun, wenn es zu Streitigkeiten unter Erben kommt?
Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Clemens Nöstler zur Verfügung.