Ihre Rechtsanwaltskanzlei für

Erbrecht

Erbrechtliche Fragen betreffen oft zentrale Lebensbereiche und verlangen nach klaren, verlässlichen Lösungen. Wir unterstützen Sie dabei, Ihren Nachlass vorausschauend zu regeln, Ihre Rechte im Verlassenschaftsverfahren zu wahren und Konflikte innerhalb der Familie möglichst zu vermeiden oder sachlich zu lösen.

Rechstanwaelte Mag Schreier - Noestler - Rechtsgebiete
Rechtsanwaltsassistentin der Kanzlei Schreier und Nöstler GmbH

Testament & Nachlassplanung

Ich berate Sie bei der Errichtung eines Testaments oder Kodizills und erkläre verständlich den Unterschied zwischen gesetzlicher und gewillkürter Erbfolge. Ein besonderer Fokus liegt auf dem Pflichtteilsrecht, möglichen Pflichtteilsreduktionen sowie Schenkungen zu Lebzeiten und der vorweggenommenen Erbfolge. Ziel ist es, klare Regelungen zu schaffen und spätere Streitigkeiten unter den Hinterbliebenen zu vermeiden.

Verlassenschaftsverfahren

Nach einem Todesfall begleite ich Sie durch das Verlassenschaftsverfahren und erkläre den Ablauf sowie Ihre Rechte und Pflichten als Erbe. Ich berate Sie bei der Abgabe der Erbantrittserklärung, kläre Haftungsfragen und unterstütze bei der Inventarerrichtung sowie bei der Beurteilung von Nachlassschulden. Selbstverständlich vertrete ich Sie auch gegenüber Gericht und Notar.

Pflichtteilsrecht & Erbstreitigkeiten

Ich setze Pflichtteilsansprüche durch oder wehre unberechtigte Forderungen ab. Dazu gehört die Bewertung von Vermögenswerten und Schenkungen ebenso wie die Anfechtung von Testamenten oder die Lösung von Konflikten zwischen Miterben – nötigenfalls auch vor Gericht.

Besondere rechtliche Aspekte

Besondere Aufmerksamkeit erfordern Liegenschaften im Nachlass, Fragen der Unternehmensnachfolge sowie Schulden und Haftungsrisiken. Auch bei internationalen Bezügen, etwa Auslandsvermögen oder Wohnsitz im Ausland, sorge ich für rechtliche Klarheit.

Rechtsanwalt Nöstler der Rechtsanwaltskanzlei Schreier und Nöstler GmbH in Mödling

Mag. Clemens Nöstler
Rechtsanwalt

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FAQ -

Erbrecht

Was passiert unmittelbar nach einem Todesfall im Verlassenschaftsverfahren?

Nach dem Todesfall wird das Verlassenschaftsverfahren vom zuständigen Bezirksgericht eingeleitet und in der Regel von einem Notar als Gerichtskommissär durchgeführt. Dieser ermittelt die Erben, nimmt Erklärungen entgegen und stellt das Vermögen sowie die Schulden des Verstorbenen fest. Die potenziellen Erben werden zur Abgabe einer Erbantrittserklärung aufgefordert. Bereits in diesem Stadium ist eine rechtliche Beratung sinnvoll, um Haftungsrisiken zu vermeiden und Ihre Rechte bestmöglich wahrzunehmen.

Die Erbantrittserklärung ist die formelle Erklärung, ob und wie Sie die Erbschaft annehmen wollen. Sie kann unbedingt oder bedingt abgegeben werden. Alternativ besteht die Möglichkeit, die Erbschaft auszuschlagen. Die Wahl hat erhebliche rechtliche und wirtschaftliche Konsequenzen, insbesondere im Hinblick auf bestehende Schulden. Eine sorgfältige Prüfung der Vermögenslage des Nachlasses ist daher unerlässlich.
Der Pflichtteil ist ein gesetzlich garantierter Mindestanteil am Nachlass, der bestimmten nahen Angehörigen zusteht, auch wenn sie im Testament nicht bedacht wurden. Pflichtteilsberechtigt sind insbesondere Kinder und der Ehegatte oder eingetragene Partner. Der Pflichtteil besteht in einem Geldanspruch gegen die Verlassenschaft bzw. Erben (subsidiär gegen Geschenknehmer) und beträgt grundsätzlich die Hälfte des gesetzlichen Erbteils. Die genaue Berechnung kann komplex sein, insbesondere bei Schenkungen zu Lebzeiten.
Ja, Schenkungen des Verstorbenen zu Lebzeiten müssen bei der Berechnung des Pflichtteils berücksichtigt werden. Bestimmte Zuwendungen werden dem Nachlass rechnerisch hinzugerechnet, um eine Benachteiligung pflichtteilsberechtigter Personen zu vermeiden. Dabei gelten unterschiedliche Fristen und Bewertungskriterien. Insbesondere bei größeren Vermögensübertragungen ist eine genaue rechtliche Prüfung erforderlich, um festzustellen, ob und in welchem Umfang diese in die Pflichtteilsberechnung einzubeziehen sind.
Konflikte unter Erben sind in der Praxis häufig und betreffen oft die Aufteilung des Nachlasses, die Bewertung von Vermögenswerten oder die Gültigkeit eines Testaments. In solchen Fällen ist zunächst eine außergerichtliche Klärung anzustreben. Sollte keine Einigung möglich sein, können Ansprüche gerichtlich durchgesetzt werden, etwa im Rahmen von Pflichtteilsklagen oder Anfechtungsverfahren. Eine frühzeitige rechtliche Beratung hilft, Risiken zu minimieren und eine sachliche Lösung zu fördern.

Für weitere Fragen steht Ihnen Mag. Clemens Nöstler zur Verfügung.

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